Neutral für beide Seiten
Haus verkaufen bei Scheidung — ein Weg, den beide mitgehen können
Wenn die gemeinsame Immobilie verkauft werden muss, braucht es einen Makler, der für beide arbeitet. Wir informieren beide Partner identisch, dokumentieren jeden Schritt — und halten den Prozess ruhig.
Kostenfrei und unverbindlich — Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, Werteinschätzung nach persönlicher Besichtigung.

In einer Trennung ist das gemeinsame Haus häufig der größte Vermögenswert — und zugleich der Ort, an dem sich alles verdichtet: Erinnerungen, Kredit, Zukunftsfragen. Ein Verkauf kann der sauberste Weg sein, um beiden einen Neuanfang zu ermöglichen. Damit er das wird, darf er nicht zur Fortsetzung des Konflikts mit anderen Mitteln werden.
Unser Arbeitsprinzip ist deshalb strikte Neutralität: Beide Partner erhalten dieselben Informationen zur selben Zeit, jede Abstimmung wird schriftlich festgehalten, Preisentscheidungen treffen beide gemeinsam auf Basis einer belegten Werteinschätzung. Wo Anwälte oder das Notariat einzubinden sind, koordinieren wir sachlich — und wo Diskretion gewünscht ist, vermarkten wir ohne öffentliches Inserat.
Ihre Situation
Was Eigentümer in dieser Lage beschäftigt
Jede Zahl ist Konfliktstoff
Was ist das Haus wert, wer bekommt was, wer hat mehr eingebracht: In einer Trennung wird jede Zahl zur Verhandlungsmasse. Ohne eine neutrale, für beide nachvollziehbare Grundlage eskalieren Preisfragen schnell — und blockieren alles Weitere.
Der Kredit läuft weiter, die Zeit drängt innerlich
Zwei Haushalte, eine laufende Finanzierung, dazu Fragen wie Trennungsjahr und Zugewinnausgleich: Die finanzielle Doppelbelastung macht mürbe. Zugleich sind übereilte Entscheidungen genau das, was beide später bereuen — der Prozess braucht Tempo ohne Hast.
Reden fällt schwer, entscheiden noch mehr
Wenn die direkte Kommunikation belastet ist, bleiben selbst einfache Verkaufsfragen liegen: Besichtigungstermine, Unterlagen, Preisfreigaben. Es fehlt eine Stelle, die sachlich strukturiert, ohne Partei zu ergreifen.
Unsere Arbeit
Was ALPHAUS für Sie übernimmt
Neutrale Werteinschätzung für beide Partner
Kostenlos, schriftlich hergeleitet, jede Zahl mit Quelle — und zeitgleich an beide. So beginnt die Preisdiskussion mit einer gemeinsamen Grundlage statt mit zwei Vermutungen.
Strukturierter Prozess mit dokumentierten Abstimmungen
Wir holen Entscheidungen von beiden Partnern ein, halten jede Freigabe schriftlich fest und informieren beide identisch über Interessenten, Angebote und Verhandlungsstände. Einzelabsprachen über Preisfragen mit nur einer Seite führen wir nicht.
Vermarktung und Besichtigungen — auf Wunsch diskret
Geprüfte Interessenten, gebündelte und abgestimmte Termine, auf Wunsch Vermarktung ohne öffentliches Inserat: Das Umfeld muss vom Anlass des Verkaufs nichts erfahren.
Koordination mit Anwälten, Bank und Notariat
Wir stimmen Zeitpunkte und Unterlagen mit den rechtlichen Beratern beider Seiten ab, klären mit der Bank die Ablösung der Finanzierung und begleiten beide Partner bis zu Notartermin und Übergabe.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Was Ihre Immobilie heute wert ist, sagen wir Ihnen nach einer persönlichen Besichtigung — kostenfrei und ohne Verpflichtung zu einem Auftrag. Vier kurze Fragen genügen für den Anfang.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Lieber sprechen? 08651 9549940

TOP Immobilienmakler 2026 in Gold
DGQA · 4 Jahre in Folge

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D2)
Niko Caspers
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Müssen beide Ehepartner dem Verkauf zustimmen?
Stehen beide im Grundbuch, geht der Verkauf nur gemeinsam — und auch bei Alleineigentum kann während der Ehe eine Zustimmungspflicht des anderen bestehen, wenn die Immobilie im Wesentlichen das gesamte Vermögen ausmacht. Wir arbeiten grundsätzlich nur mit dem Einverständnis beider Partner; die rechtliche Klärung Ihrer Konstellation gehört zu Ihren Anwälten. Ein gemeinsames, unverbindliches Erstgespräch ist oft der ruhigste Einstieg.
Was kostet der Verkauf — und wer trägt die Provision?
Die Konditionen der Werteinschätzung vereinbaren wir im Erstgespräch; eine Provision entsteht nur bei erfolgreichem Verkauf. Ihre Höhe und Verteilung sind Vereinbarungssache und werden vor der Beauftragung schriftlich festgelegt — beauftragen Sie uns gemeinsam, wird üblicherweise auch die Provision gemeinsam getragen. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen mit einem Verbraucher als Käufer darf nach §§ 656c und 656d BGB auf den Käufer höchstens so viel verlagert werden, wie die Verkäuferseite selbst trägt. Der Verkäuferanteil wird in der Praxis meist aus dem Verkaufserlös beglichen, bevor dieser zwischen den Partnern aufgeteilt wird. Alle Konditionen legen wir beiden vor der Beauftragung schriftlich offen.
Was passiert mit dem laufenden Immobilienkredit?
Er wird in der Regel aus dem Verkaufserlös abgelöst; die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, deren Höhe Sie vorab schriftlich anfragen sollten. Wir koordinieren die Ablösung mit Ihrer Bank und dem Notariat, damit Lastenfreistellung und Kaufpreiszahlung sauber ineinandergreifen. Die Zahlen dafür holen wir früh ein — so gibt es beim Notartermin keine Überraschungen.
Kann einer von uns den anderen auszahlen, statt zu verkaufen?
Das ist eine übliche Alternative: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus — vorausgesetzt, die Finanzierung trägt das. Unsere neutrale Werteinschätzung liefert die Zahlenbasis, über die beide sprechen können; die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung gehört zu Anwalt und Steuerberater. Wenn die Übernahme nicht darstellbar ist, bleibt der gemeinsame Verkauf der klarste Weg — und den begleiten wir für beide.
Erfährt unser Umfeld vom Verkauf und seinen Gründen?
Nicht durch uns. Auf Wunsch vermarkten wir ohne öffentliches Inserat über vorgemerkte, geprüfte Interessenten; es gibt kein Schild am Haus, und der Anlass des Verkaufs wird gegenüber Interessenten nicht thematisiert. Besichtigungen legen wir in Zeitfenster, die für beide Partner passen. Was steuerlich zu beachten ist — etwa die Spekulationsfrist nach dem Auszug eines Partners — klären Sie am besten früh mit einem Steuerberater.
Vertiefung
Der ruhige nächste Schritt
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose Werteinschätzung nach persönlicher Besichtigung — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und stimmen einen Termin ab.

Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
- Bewertung nach Besichtigung vor Ort
- Fester Ansprechpartner für Ihre Region
Unverbindlich. Sie entscheiden über jeden weiteren Schritt.