Pflichtinformation für Österreich
Kaufnebenkosten in Österreich
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Beim Immobilienkauf in Österreich fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an. Diese Übersicht nennt alle üblichen Positionen; die auf Ihr Objekt bezogene Aufstellung mit konkreten Beträgen erhalten Sie von uns vor Vertragsabschluss — wie es § 30b Konsumentenschutzgesetz vorsieht.
- Grunderwerbsteuer
- 3,5 % des Kaufpreises
- Gesetzlich festgelegt (§ 7 GrEStG). Bei Übertragungen im Familienverband gelten begünstigte Staffelsätze.
- Eintragungsgebühr Grundbuch (Eigentumsrecht)
- 1,1 % des Kaufpreises
- Gerichtsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (Gerichtsgebührengesetz).
- Eintragungsgebühr Pfandrecht
- 1,2 % des Pfandbetrags
- Nur bei Finanzierung mit grundbücherlicher Besicherung; zusätzlich fallen Kosten der Bank an.
- Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung
- nach Tarif bzw. Vereinbarung, üblich 1 % bis 3 % zzgl. USt
- Kaufvertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt samt treuhändiger Abwicklung; dazu Barauslagen und Beglaubigungsgebühren.
- Maklerprovision
- höchstens 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt
- Höchstsätze laut Immobilienmaklerverordnung; bei niedrigen Kaufpreisen gelten abweichende Staffeln. Die für Ihr Objekt geltende Provision weisen wir transparent im Exposé aus.
Als Faustregel ergeben sich damit — je nach Finanzierung und Vereinbarung — Kaufnebenkosten von rund 10 % des Kaufpreises. Grundlage sind die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden gesetzlichen Sätze; maßgeblich ist immer die objektbezogene Übersicht, die Sie vor Vertragsabschluss von uns erhalten.
Fragen dazu beantworten wir gern persönlich: Kontakt aufnehmen oder telefonisch unter +43 664 93315987.
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