Gemeinsam geerbt, fair verkauft
Geerbtes Haus verkaufen — geordnet und für alle fair
Ein geerbtes Haus ist Erinnerung, Verantwortung und oft Konfliktstoff zugleich. Wir begleiten Erbengemeinschaften neutral — mit identischen Informationen für alle und einem Ablauf, der niemanden übergeht.
Kostenfrei und unverbindlich — Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, Werteinschätzung nach persönlicher Besichtigung.

Wenn Geschwister gemeinsam das Elternhaus erben, treffen unterschiedliche Lebenssituationen, Entfernungen und Vorstellungen aufeinander — und jede Preisfrage ist zugleich eine Familienfrage. Währenddessen steht das Haus leer, kostet Versicherung und Heizung und will gepflegt werden. Die meisten Erbengemeinschaften wünschen sich vor allem eines: einen geordneten Weg, den alle mittragen können.
Genau so arbeiten wir. Jede Information — Werteinschätzung, Interessentenlage, Verhandlungsstand — geht schriftlich und zeitgleich an alle Erben; Beschlusspunkte bereiten wir so vor, dass Sie gemeinsam entscheiden können, auch über Distanz per Video. Einen Alleinauftrag nehmen wir erst an, wenn alle Miterben einverstanden sind. Partei ergreifen wir für keinen — sondern für den Verkauf, der die Gemeinschaft fair auflöst.
Ihre Situation
Was Eigentümer in dieser Lage beschäftigt
Jede Preisdiskussion wird zur Geschwisterdiskussion
Der eine will schnell abschließen, die andere hält das Haus für mehr wert, der Dritte traut keinem der genannten Preise. Ohne eine neutrale, belegte Zahl dreht sich das Gespräch im Kreis — und altes Misstrauen bekommt neues Futter.
Abstimmung über Distanz, Verantwortung bei niemandem
Ein Erbe wohnt in der Nähe, zwei weit weg — und keiner möchte allein verantwortlich sein für Entscheidungen, die alle betreffen. Termine, Unterlagen und Rückfragen bleiben liegen, während die laufenden Kosten weiterlaufen.
Formalitäten, die keiner kennt
Erbschein, Grundbuchberichtigung, lückenhafte Unterlagen der Eltern, dazu die Entrümpelung: Vor dem eigentlichen Verkauf steht ein Verwaltungsweg, den die wenigsten schon einmal gegangen sind.
Unsere Arbeit
Was ALPHAUS für Sie übernimmt
International erfahren — Verkauf ohne Anreise
Wir haben Verkäufe mit nationalen und internationalen Erbengemeinschaften abgewickelt — mit Beteiligten in den USA, in Thailand, Südafrika, Japan und im europäischen Ausland. Eine Anreise ist dafür nicht nötig: Beurkundungen laufen über Vollmachten, deutsche Botschaften oder deutschsprachige Notare im EU-Ausland, die Abstimmung digital und dokumentiert.
Neutrale Werteinschätzung — an alle Erben zugleich
Unsere Werteinschätzung wird schriftlich hergeleitet, jede Zahl mit Quelle — und sie geht zeitgleich an alle Miterben. So diskutieren Sie über eine gemeinsame Grundlage statt über Vermutungen.
Organisation und Kommunikation für die Gemeinschaft
Ein fester Ansprechpartner für alle, gemeinsame Termine auch per Video, schriftlich vorbereitete Beschlusspunkte und Statusberichte an jeden Erben: Wir übernehmen die Koordination, die sonst an einem Einzelnen hängen bleibt.
Unterlagen- und Behördenservice im Erbfall
Wir stellen die verkaufsrelevanten Dokumente zusammen, beschaffen Fehlendes bei Ämtern und begleiten die Schritte bis zur Verkaufsfähigkeit — von der Grundbuchberichtigung bis zum Energieausweis. Was ansteht, erklären wir ohne Amtsdeutsch.
Vermarktung, Verhandlung und Abschluss
Geprüfte Interessenten, begleitete Besichtigungen im leerstehenden Haus, dokumentierte Verhandlungsstände und die Koordination bis zu Notartermin und Übergabe — mit Entscheidungen, die immer bei der ganzen Erbengemeinschaft liegen.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Was Ihre Immobilie heute wert ist, sagen wir Ihnen nach einer persönlichen Besichtigung — kostenfrei und ohne Verpflichtung zu einem Auftrag. Vier kurze Fragen genügen für den Anfang.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Lieber sprechen? 08651 9549940

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DGQA · 4 Jahre in Folge

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D2)
Niko Caspers
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?
Ja — eine Erbengemeinschaft kann das Haus nur gemeinsam verkaufen, und genauso arbeiten wir: Wir nehmen einen Auftrag erst an, wenn alle Miterben einverstanden sind, und laden vor jeder Beauftragung zu einem gemeinsamen Gespräch mit allen ein, gern per Video. Wenn Sie sich noch nicht einig sind, ist ein solches unverbindliches Gespräch oft der Schritt, der Bewegung in die Sache bringt.
Was kostet der Verkauf — und wer von uns zahlt die Provision?
Die Konditionen der Werteinschätzung vereinbaren wir im Erstgespräch — mit allen Erben gemeinsam. Eine Provision entsteht nur im Erfolgsfall; ihre Höhe und Verteilung sind Vereinbarungssache und werden vor der Beauftragung festgelegt. Ohne eine Vereinbarung mit dem Käufer trägt die Erbengemeinschaft als beauftragende Partei die Provision allein. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen mit einem Verbraucher als Käufer begrenzen §§ 656c und 656d BGB eine Beteiligung des Käufers auf höchstens den Betrag, den die Verkäuferseite selbst trägt. Der Verkäuferanteil wird innerhalb der Erbengemeinschaft üblicherweise aus dem Verkaufserlös beglichen, sodass ihn alle Erben entsprechend ihrer Quoten gemeinsam tragen. Die genauen Konditionen legen wir allen Miterben vor der Beauftragung schriftlich offen.
Was passiert, wenn wir uns über den Preis nicht einig werden?
Dann fehlt meist keine Meinung, sondern eine gemeinsame Grundlage. Unsere Werteinschätzung wird schriftlich hergeleitet, jede Zahl mit Quelle belegt und geht an alle Erben zeitgleich — Preisfragen werden so vom Bauchgefühl auf Daten umgestellt. Über die Preisstrategie entscheiden Sie anschließend gemeinsam; wir bereiten die Entscheidung mit klaren Optionen vor, drängen aber niemanden. Verifiziert wird die Bewertung mit den Daten der Gutachterausschüsse, Transaktionsdaten und nach Bedarf historischen Angebotsdaten.
Können wir schon verkaufen, bevor der Erbschein da ist?
Die Vorbereitung ja, der Vollzug in der Regel nicht: Für die Eigentumsumschreibung braucht das Grundbuchamt den Nachweis der Erbfolge — je nach Fall Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Wir nutzen die Wartezeit für Unterlagen, Werteinschätzung und Vermarktungsvorbereitung, sodass nach Vorliegen der Papiere kein zusätzlicher Leerlauf entsteht. Ihren konkreten Fall besprechen wir gern im Erstgespräch.
Müssen wir beim Verkauf des geerbten Hauses Steuern zahlen?
Das kann der Fall sein — Stichworte sind die Erbschaftsteuer und die Spekulationsfrist, bei der geerbte Immobilien in die Haltedauer des Erblassers eintreten. Ob und in welcher Höhe bei Ihnen etwas anfällt, hängt vom Einzelfall ab und gehört zu einem Steuerberater; wir beraten dazu bewusst nicht. Gern stellen wir Ihnen die Objekt- und Wertdaten zusammen, die Sie für dieses Gespräch brauchen.
Vertiefung
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Der ruhige nächste Schritt
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose Werteinschätzung nach persönlicher Besichtigung — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und stimmen einen Termin ab.

Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
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Unverbindlich. Sie entscheiden über jeden weiteren Schritt.