AlpHaus Immobilien

Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt

Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll — aus der Nachbarschaft, dem Bekanntenkreis oder dem Berufsalltag. Führt Ihr Hinweis zu einem Abschluss, beteiligen wir Sie daran.

Die Prämie laut Programm: „10 Prozent und mehr, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.)". Bemessungsgrundlage ist damit die Provision, die wir erhalten — nicht der Kaufpreis.

Voraussetzungen

  • Wir kennen das Objekt noch nicht — es ist nicht in unserer Kartei erfasst.
  • Das Objekt wird nicht bereits beworben.
  • Das Objekt wurde uns nicht zuvor von einem anderen Tippgeber benannt.
  • Wir behalten uns vor, Objekte abzulehnen.

Tipp übermitteln

Bitte holen Sie vorab die Zustimmung des Eigentümers ein — ohne sie dürfen wir den Hinweis nicht bearbeiten.

Die Immobilie
Der Eigentümer
Sie als Tippgeber

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Prüfung dieses Hinweises und zur Abwicklung einer möglichen Prämie. Details in der Datenschutzerklärung.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Zustimmung einholen

    Sprechen Sie zuerst mit dem Eigentümer: Informieren Sie ihn über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an. Ohne diesen Schritt dürfen wir den Hinweis nicht bearbeiten.

  2. Hinweis übermitteln

    Tragen Sie Objekt, Eigentümer und Ihre Kontaktdaten in das Formular ein. Je vollständiger die Angaben, desto schneller die Prüfung.

  3. Prüfung und Kontakt

    Wir prüfen, ob wir das Objekt bereits kennen. Erfüllt es die Voraussetzungen, nehmen wir Kontakt zum Eigentümer auf.

  4. Prämie nach Abschluss

    Führt Ihr Hinweis zu einem Abschluss, erhalten Sie „10 Prozent und mehr, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.)" — im Wortlaut des Programms.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Tippgeber-Programm

Wie hoch ist die Prämie genau?

Das Programm nennt „10 Prozent und mehr, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.)". Bemessungsgrundlage ist also die Provision, die wir tatsächlich erhalten — nicht der Kaufpreis. Die konkrete Höhe stimmen wir mit Ihnen ab, sobald der Abschluss zustande gekommen ist.

Wann entsteht der Anspruch?

Erst mit einem Abschluss, der auf Ihren Hinweis zurückgeht. Ein Hinweis allein oder ein Besichtigungstermin löst noch keine Prämie aus.

Warum brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers?

Weil Sie uns personenbezogene Daten einer anderen Person übermitteln. Das ist nur zulässig, wenn diese Person davon weiß und zugestimmt hat. Deshalb ist die Bestätigung im Formular Pflicht — und deshalb bitten wir Sie, dem Eigentümer unsere Kontaktaufnahme vorher anzukündigen.

Kann ich auch eine Immobilie melden, die vermietet werden soll?

Ja. Das Programm gilt für Immobilien, die verkauft oder vermietet werden sollen.

Ich suche ein Gutachten, kein Maklerangebot — was dann?

Verkehrswertgutachten für Finanzamt, Gericht oder Bank erstellt unsere Schwester-Marke ALPHAUS Immobilienbewertung mit zertifizierten Sachverständigen. Das Tippgeber-Programm betrifft die Vermittlung, nicht die Begutachtung.

Fragen zum Programm? Rufen Sie uns an: 08651 9549940. Oder schauen Sie sich an, wie wir Immobilien vermarkten.

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