
Einfamilienhaus
Viel Raum für Ihre Pläne: Ein-/Zweifamilienhaus mit großem Grundstück in Top-Lage von Gröbenzell
82194 Gröbenzell
1.590.000 €
271,8 m² Wohnfläche · 6 Zimmer · 1.700 m² Grundstück
Grundstück
82194 Gröbenzell
Die genaue Adresse erhalten Sie im Exposé.
Auf einen Blick
Das Objekt
Attraktive Grundstücksgröße, langfristiges Entwicklungspotenzial, hervorragende Lage im Münchner Westen: Dieses parkähnliche Grundstück mit ca. 1.700 m² (Fl.-Nr. 666/49) in der Gröbenbachstraße ist eine seltene Gelegenheit für Bauträger, Projektentwickler und Investoren – ebenso wie für private Bauherren mit Weitblick.
Das Grundstück ist derzeit mit einem großzügigen Architektenhaus (Baujahr 1971, ca. 272 m² Wohnfläche, als Ein-/Zweifamilienhaus nutzbar) bebaut und kann bis zur Entwicklung hochwertig weitergenutzt oder vermietet werden – nachhaltige Wertentwicklung inklusive. Eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp und Speicher sowie eine Doppelgarage sind vorhanden.
Detaillierte Unterlagen (Katasterplan, Grundrisse des Bestands, baurechtliche Einordnung) stellen wir qualifizierten Interessenten gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Die Lage
Das Grundstück befindet sich in einer der gefragtesten Wohnlagen westlich von München. Gröbenzell zählt dank seiner hervorragenden Infrastruktur, der unmittelbaren Nähe zur Landeshauptstadt und der hohen Lebensqualität seit Jahren zu den wertstabilsten Wohnstandorten im Münchner Umland – ein Umfeld mit nachhaltiger Nachfrage und langfristiger Wertentwicklung.
Käuferprovision: 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt.
Diese Immobilie wird zweigleisig vermarktet – als Grundstück mit Entwicklungsperspektive sowie parallel als Ein-/Zweifamilienhaus für Eigennutzer.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum vorbehalten.
Für unbebaute Grundstücke besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
Der ruhige nächste Schritt
Kostenlose Werteinschätzung nach persönlicher Besichtigung — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und stimmen einen Termin ab.

Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
Unverbindlich. Sie entscheiden über jeden weiteren Schritt.