Häufige Fragen zum Immobilienverkauf mit ALPHAUS Immobilien


Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja, rechtlich ist das möglich. In der Praxis führt dies jedoch oft zu unklarer Marktpositionierung, geringerer Verbindlichkeit und schlechteren Ergebnissen.

Muss ich einen Makleralleinauftrag unterschreiben?

Nein. Bei ALPHAUS Immobilien verkaufen Sie ohne verpflichtende Maklerbindung. Wir setzen auf Vertrauen, Transparenz und Leistung statt Vertragszwang.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ein professioneller Makler kennt Marktpreise, Käuferzielgruppen und rechtliche Anforderungen. Ziel ist nicht der höchste Preis, sondern der realistisch erzielbare Marktpreis bei zügigem Verkauf.

Warum erhalte ich eine Widerrufsbelehrung?

Bei Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Online-Formular entsteht ein gesetzlicher Fernabsatzvertrag. Die Widerrufsbelehrung ist verpflichtend und nicht mit Kosten verbunden.

Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings erfordert ein
erfolgreicher Verkauf Zeit, Marktkenntnis und rechtliches
Verständnis. Eine falsche Preisstrategie führt häufig zu langen Vermarktungszeiten oder Preisabschlägen.
Tipp: Eine sachverständige Bewertung schafft Klarheit.

Wie finde ich den richtigen Makler?

Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.

Was ist meine Immobilie wert?

Der Immobilienwert hängt unter anderem von Lage, Zustand, Baujahr, Ausstattung und aktueller Marktsituation ab. ALPHAUS Immobilien erstellt fundierte Bewertungen auf
Sachverständigen-Basis - transparent und nachvollziehbar.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Auf Wunsch organisiert ALPHAUS Immobilien die Erstellung des Energieausweises. Je nach Immobilie ist ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Was ist die Interessentenkartei?

In unserer Interessentenkartei erfassen wir Suchprofile von
Kaufinteressenten. So können Immobilien teilweise diskret und ohne öffentliche Vermarktung vermittelt werden.

Ihre Frage war nicht dabei? Wir beraten Sie gerne persönlichund unverbindlich - telefonisch oder im direkten Gespräch.

Gern beantworten wir alle Ihre Fragen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
* Pflichtfelder