Verkehrswertgutachten für Immobilien - rechtssicher & DEKRA-zertifiziert


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Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ein Verkehrswertgutachten liefert eine rechtssichere und objektive Bewertung Ihrer Immobilie - z. B. für Verkauf, Scheidung, Erbschaft oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger erstellen wir Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV - anerkannt bei Gerichten, Finanzämtern und Banken.
Sie erhalten eine belastbare Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

  • Verkauf oder Kauf einer Immobilie
  • Scheidung / Zugewinnausgleich
  • Erbschaft oder Schenkung
  • Finanzamt & steuerliche Bewertung
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerung
  • Unternehmensbewertung / Betriebsvermögen

Was ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?
"Der Verkehrswert beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag erzielbar wäre - unabhängig von persönlichen oder außergewöhnlichen Umständen.
Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und ist rechtlich belastbar."
Sie haben Fragen oder wünschen ein Angebot? 
Rufen Sie uns noch heute unter 08651/9549940 an
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Ihr zertifizierter Sachverständiger vor Ort - Service auf hohem Niveau

Ein Immobilienwertgutachten ist eine unabhängige und objektive Einschätzung des Werts einer Immobilie, die von einem qualifizierten Gutachter erstellt wird. Es ist ein wichtiger Teil des Immobilienmarktes, da es die Entscheidungsfindung von Eigentümern, Käufern, Verkäufern, Finanzierungsinstituten und anderen Interessenten erleichtert und zur Transparenz im Markt beiträgt.

Das Ziel eines Immobilienwertgutachtens ist es, eine realistische Schätzung des Marktwerts einer Immobilie zu ermitteln. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die Lage, Größe, Ausstattung, Alter, Zustand und die Umgebung der Immobilie sowie makroökonomische Faktoren wie Konjunktur, Inflationsrate und Bevölkerungsentwicklung.

Ein gutachterliches Verfahren beginnt in der Regel mit einer ausführlichen Begehung des Objekts, bei der die wesentlichen Merkmale dokumentiert und fotografiert werden. Hierbei werden auch mögliche Mängel oder Beeinträchtigungen des Objekts festgestellt. Um eine realistische Schätzung vornehmen zu können, werden auch Vergleichsobjekte in der Umgebung untersucht.

Das Gutachten wird schließlich in schriftlicher Form erstellt und enthält eine ausführliche Analyse des Marktwerts, eine detaillierte Beschreibung der Immobilie sowie eine Beurteilung der möglichen Mängel oder Beeinträchtigungen. 

Das Gutachten

Der Begriff "Gutachten" ist umgangssprachlich weit verbreitet, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Allerdings ist die korrekte Bezeichnung einer Wertermittlung eine Verkehrswertermittlung auf Grundlage des § 194 des Baugesetzbuchs. Die Verkehrswertermittlung beschreibt den Marktwert, der durch den Preis bestimmt wird, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Diese Definition gilt für alle Arten von Immobilien, einschließlich bebauter Grundstücke wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude, Bauernhöfe, Industriegebäude und unbebaute Grundstücke wie Bauplätze.

Sachverständige für die Verkehrswertermittlung haben mehrere Methoden und Tools zur Verfügung, um den Marktwert einer Immobilie zu ermitteln. Die Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) legt die Grundzüge für die Wertermittlung fest und dient als Rechtsgrundlage für Gutachterausschüsse, Sachverständige, Banken und Versicherungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Begriffe wie Immobilienschätzung, Schätzung eines Hauses oder Gebäudewert umgangssprachlich sind. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass es eine rechtliche Grundlage für die Wertermittlung von Immobilien gibt, die von Sachverständigen genau befolgt werden muss.

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